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"Eine Unterschrift, und schon ist alles dahin"
Bausparkasse Badenia streitet sich vor Gericht mit Käufern von Schrottimmobilien
Von Lothar Veit
LANDKREIS HILDESHEIM. Dass sich eine Bausparkasse
mit ihren Kunden gelegentlich
vor Gericht auseinandersetzt,
ist nicht ungewöhnlich. Bemerkenswert
ist aber, was sich zurzeit
am Landgericht Hildesheim abspielt:
Dort sind jetzt frühere Vorstandsmitglieder
der Bausparkasse
Badenia geladen und müssen sich
unangenehme Fragen stellen lassen.
Denn die Badenia soll seit den
90er-Jahren daran beteiligt gewesen
sein, mehrere Kleinanleger -
auch aus dem Landkreis Hildesheim
- mit überteuerten Schrottimmobilien
in den Ruin getrieben zu haben.
Sigrun und Ingo Fiebig aus Freden
sitzen gespannt im Zuschauerraum.
Sie gehören zu den Opfern,
hatten seinerzeit für 110.000 Mark
eine Wohnung in Braunschweig gekauft.
Die Immobilienvertriebsfirma
Heinen & Biege (inzwischen insolvent)
hatte das Blaue vom Himmel
versprochen, unter anderem, dass
sich die Wohnung über Steuerersparnis
und Mieteinnahmen quasi
von selbst finanziere. Nach einigen
Jahren ließe sich die Immobilie zudem
mit Gewinn verkaufen - eine
absolut sichere Altersvorsorge. Gesehen
hatten Fiebigs die Wohnung
nicht, als sie den Vertrag unterschrieben.
"Man vertraut doch den
Leuten", sagt Sigrun Fiebig.
Bei der Finanzierung des Eigenheims
vertraute das Ehepaar der
Badenia - und deren Bausparmodell,
das auch viele andere Kunden
mit geringeren oder mittleren Einkommen
wählten: Dabei wurde die
sonst übliche mehrjährige Ansparphase
durch ein Vorausdarlehen ersetzt,
das durch zwei Bausparverträge
getilgt werden sollte.
Bedingung: Die Kunden mussten
einem so genannten Mietpool beitreten.
Laut Heinen & Biege sollte
dies zur eigenen Sicherheit geschehen.
Falls einzelne Wohnungen unvermietet
blieben, verteile sich das
Riskio von Mietausfällen gleichmäßig
auf die Eigentümer.
Das Oberlandesgericht
Karlsruhe kam in einem
Urteil vom 24. November 2004
zu dem Schluss, dass dieses Mietpoolkonzept
"von Anfang an betrügerisch"
gewesen sei. Die Vertreter
von Heinen & Biege hätten generell
den Kunden überhöhte Ausschüttungen
versprochen, um einen in
Wahrheit nicht vorhandenen Mietertrag
vorzuspiegeln. Zudem verkaufte
die Firma die Wohnungen zu
grotesk überhöhten Preisen - und
strich dafür satte Provisionen von
bis zu 40 Prozent ein. Dann brachen
die Einnahmen aus den Immobilien
weg, manche ließen sich gar nicht
vermieten. Die Badenia pochte aber
auf die Zahlungen ihrer Kunden.
Mieteinnahmen bleiben aus
Ähnlich erging es einem Paar,
dessen Fall vor dem Landgericht Hildesheim
verhandelt wird. Die Eheleute
aus Holzminden hatten 1994
für 100.000 Mark ein Appartement
im sauerländischen Schwelm gekauft.
Doch das Objekt hatte einen
miesen Ruf, Mieteinnahmen blieben
aus. 70.000 Euro Schaden seien bei
seinen Mandanten inzwischen aufgelaufen,
sagt Rechtsanwalt Dr. Hubert
Menken, der mehrere "Badenia-
Opfer" vertritt. Mit einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes im
Rücken, das von Banken mehr Beratung
über Widerrufsrechte fordert,
trat das Ehepaar vom Kaufvertrag
zurück. Dagegen klagte die Badenia,
die viertgrößte Bausparkasse
Deutschlands - anderenfalls stünde
ihr wohl eine Flut von Vertragskündigungen
bevor.
Von den Gerichten nicht abschließend
geklärt ist die Frage, wie viel
die Bausparkasse zu welchem Zeitpunkt
von den Geschäftspraktiken
von Heinen & Biege wusste und ob
sie die Kunden besser über die Risiken
hätte aufklären müssen. Bereits
2001 verlor der Badenia-Finanzvorstand
Elmar Agostini seinen Posten.
Er stand in engem Kontakt mit den
Geschäftsführern von Heinen & Biege,
warnte sie in Briefen sogar, dass
ihr zweifelhaftes Geschäftsgebaren
"nicht wohlwollende Rechtsanwälte"
auf den Plan rufen könnte.
Agostini hätte am Mittwoch in
Hildesheim aussagen sollen. Richter
Thomas Thomas hatte ihn und weitere
Ex-Vorstände als Zeugen geladen.
Doch statt Agostini trudelt nur
ein Attest seines Arztes ein: Er habe
die Grippe. Erschienen ist hingegen
Ludger Bettmer, der von 1994 bis
2002 im Vorstand saß. Der hat allerdings
Erinnerungslücken. Zwar
sei in der Chefetage durchaus über
Heinen & Biege gesprochen worden,
wohl auch darüber, dass es mit den
Mietpools Probleme gegeben habe.
Aber Details? "Sie überfordern mein
Gedächtnis", sagt er auf eine Frage
des Verteidigers Menken.
Ein Zuschauer schnaubt vor Wut:
"Den sollte man auf Alzheimer untersuchen."
Auch Sigrun Fiebig ist
sauer. Sie hat bereits einen Prozess
hinter sich, irgendwann wollte aber
der Rechtsschutz nicht mehr zahlen.
Jetzt muss sie sogar noch gegen
ihren früheren Anwalt klagen,
weil der bei ihrer Rechtsschutzversicherung
Dinge abgerechnet hatte,
von denen sie gar nichts wusste.
Immerhin bekam die Fredenerin
über einen Vergleich einen Teil des
Geldes zurück und konnte aus dem
Mietpool aussteigen. Jetzt vermietet
sie ihre Braunschweiger Wohnung
auf eigene Faust, hat auch
zuverlässige Mieter gefunden. Aber
zahlen muss sie weiter. "Ich lebe im
Alter in Armut, wofür noch alt werden?",
fragt sie. "Eine Unterschrift,
und schon ist alles dahin."
Hohe Wellen schlug das Geschäft
mit den Schrottimmobilien im Jahr
2004, als sich die 28-jährige Krankenschwester
Anja Schüller in
Würzburg das Leben nahm. Ihre Eltern
fanden neben ihrer toten Tochter
Abschiedsbriefe - und Zwangsvollstreckungsbescheide
der Badenia
in Höhe von mehr als 70.000
Euro. Die 28-Jährige war nicht die
erste, die dem finanziellen Druck
nicht standhielt. Bereits im März
2002 beging ein 44-jähriger Müllmann
aus der Nähe von Dortmund
Selbstmord. Im September 2003 erhängte
sich ein Aldi-Filialleiter. Sie
alle hatten sich von ihrem Wohneigentum
ein sorgenfreies Leben im
Alter versprochen.
Badenia weist Vorwürfe zurück
Die Badenia weist alle Verantwortung
für diese Einzelschicksale
von sich. Sämtliche Gerichtsurteile,
abgesehen von Karlsruhe, hätten das
rechtmäßige Verhalten der Badenia
bestätigt. Für die Vermittlung der
Wohnungen sei Heinen & Biege verantwortlich
gewesen, die Bausparkasse
lediglich für die Finanzierung.
Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts
Karlsruhe, wonach die Badenia
einer Betroffenen Schadensersatz
zahlen muss, hat der Konzern
Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird am
20. März darüber entscheiden. In
Hildesheim wird die Verhandlung
voraussichtlich am 22. und am 28.
März fortgeführt. Am 22. wird unter
anderem der ehemalige Badenia-Vorstandsvorsitzende Dr. Karlheinz
Henge erwartet, am 28. dann Elmar
Agostini - sofern er seine Grippe
auskuriert hat.
Die Zuschauerplätze dürften dann
erneut knapp werden. Vielleicht ist
auch Sigrun Fiebig wieder da, die es
beachtenswert findet, "dass sich
ein junger Richter endlich der Sache
annimmt". Tatsächlich standen viele
der Zeugen bisher nicht vor Gericht
- trotz Hunderter vergleichbarer
Fälle in ganz Deutschland.
Richter Thomas Thomas will sich
dazu nicht äußern. Er kommentiere
die Arbeit von Kollegen nicht.
(erschienen im Kehrwieder am Sonntag am 4. März 2007)
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