"Neue Nadine" trat an die Stelle ihrer toten Schwester

Medienrummel zum Prozessauftakt am Hildesheimer Landgericht

Von Lothar Veit

HILDESHEIM. Der Fall klingt unglaublich, das Interesse der Medien ist entsprechend groß. Daniel M. aus Gifhorn soll seine kleine Tochter Nadine misshandelt und nicht gefüttert haben, bis sie 2002 im Alter von nicht einmal zwei Jahren starb. Die Mutter Susanne M. soll das gewusst, aber nichts dagegen unternommen haben.

Die Leiche ihrer Tochter verscharrten die beiden nach eigenen Angaben im Harz. Die Polizei hat sie bis heute nicht gefunden. Weil das Paar fürchtete, dass ihnen das Jugendamt die übrigen drei Kinder wegnimmt, erzählten sie niemandem von der Tat. Gespenstisch: Die Eltern zeugten ein weiteres Kind und gaben ihm erneut den Namen Nadine. Das Kind sollte die Identität der toten Tochter annehmen. Der Schwindel flog erst auf, als die ältere Nadine zur Schule hätte angemeldet werden müssen.

Eltern verbergen ihr Gesicht

Da Gifhorn zum Bezirk des Landgerichts Hildesheim gehört, wird der Fall seit Dienstag in Hildesheim von Richter Ulrich Pohl verhandelt. Der Prozessauftakt gerät für die angeklagten Eltern zum Spießrutenlauf. Vor dem Saal 134 wartet ein Pulk aus Journalisten. Kameras und Scheinwerfer richten sich auf die 30-jährige Mutter und den 32-jährigen Vater, als diese sich den Weg zur Anklagebank bahnen. Daniel M. hat seine Schirmmütze tief ins Gesicht gezogen, Susanne M. versucht, ihr Gesicht unter einer weiten Kapuze zu verbergen. Vor der angeklagten Mutter hat ihr Verteidiger einen Schutzwall aus Aktenordnern aufgebaut. Als die Kameraleute den Saal verlassen haben, bittet Staatsanwalt Wolfgang Scholz darum, die Ordner zur Seite zu schieben, damit er die Angeklagte sehen kann.

Viel zu sehen gibt es nicht. Als Scholz die Anklage verliest, bleiben Susanne M. und ihr Mann regungslos. Der Staatsanwalt wirft Daniel M. vor, dass er Nadine mit nackten Füßen auf eine glühendheiße Herdplatte gestellt, mehrfach geschlagen und regelrecht verhungern lassen habe. Sein Motiv: Er sei offenbar davon ausgegangen, dass die Tochter nicht von ihm stamme, sondern aus einer Affäre seiner Frau. Diese sei laut Anklage mitschuldig, weil sie nichts unternommen habe, die Gewalt von dem wehrlosen Kind abzuwenden "und dadurch sein Leben zu retten". Bei einer Verurteilung droht beiden jeweils eine Haftstrafe zwischen drei und 15 Jahren.

Die Eltern bestreiten die Taten. Auf Fragen wollen sie nicht antworten, dafür lassen sie von ihren Anwälten Erklärungen verlesen, die inhaltlich weitgehend übereinstimmen. Im Januar 2003 sei Nadine vom Hochbett gefallen, jedenfalls habe sie plötzlich geschrien. Ein Unfall. Die Eltern untersuchen ihr Kind, können aber nichts feststellen und bringen es wieder ins Bett. Am nächsten Morgen weckt Susanne M. ihren Mann mit den Worten: "Ich glaube, Nadine lebt nicht mehr." Daniel M. habe versucht, seine Tochter wiederzubeleben. Vergeblich.

Die Eltern legen sie wieder ins Bett, stellen Kerzen in ihr Fenster. Sie wollten laut der schriftlichen Erklärung des Vaters "eine Atmosphäre des Abschieds und der Trauer" schaffen. Vier Tage liegt Nadine aufgebahrt in ihrem Zimmer, "dann roch es komisch". Da sei der Entschluss gefallen, das Kind zu begraben. "Aus Sorge, dass uns das Jugendamt die übrigen Kinder wegnehmen würde, haben wir den Unfall verschwiegen. Das war sicherlich ein Fehler", liest Rechtsanwalt Michael Ebeling im Auftrag von Daniel M. vor.

Und weiter: "Die Trauer um unsere Tochter war unendlich groß. Sie hat ein schrecklich großes Loch hinterlassen." Deshalb wollten die Eltern wieder eine neue Nadine haben. Susanne M. bringt sie im November 2003 bei einer Hausgeburt zur Welt, die "neue Nadine" wird nicht beim Standesamt gemeldet. Sie habe sogar ähnliche Charakterzüge wie die tote Nadine gehabt, heißt es in der Erklärung des Vaters. "Wir sind froh, dass uns Gott eine neue Nadine geschenkt hat."

Lehrerin wird misstrauisch

Als die Eltern bei einer Voruntersuchung für die Einschulung statt der älteren Nadine die Dreijährige präsentieren, wird die Lehrerin misstrauisch und schaltet das Gesundheitsamt ein. Ungefähr zu der Zeit vertraut sich Susanne M. auch ihrer Freundin Melanie J. an. Diese geht sofort zur Polizei und gilt jetzt in Hildesheim als Hauptbelastungszeugin. Susanne M. habe ihr von Problemen mit ihrem Mann erzählt, auch von den Misshandlungen, die er Nadine zugefügt haben soll.

Richter Ulrich Pohl steht ein schwieriger Prozess bevor. Die Leiche, die Aufschluss über den genauen Todeszeitpunkt und die Todesursache geben könnte, wird vielleicht nie gefunden. Die Eltern wollen nicht aussagen. Bleiben also nur Indizien und Zeugenaussagen. Zwölf Prozesstage sind angesetzt, 46 Zeugen und drei Sachverständige sollen gehört werden. So lange werden die angeklagten Eltern in Hildesheim im grellen Licht der Öffentlichkeit stehen.

(erschienen im Kehrwieder am Sonntag am 18. März 2007)

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