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"Neue Nadine" trat an die Stelle ihrer toten Schwester
Medienrummel zum Prozessauftakt am Hildesheimer Landgericht
Von Lothar Veit
HILDESHEIM. Der Fall klingt unglaublich,
das Interesse der Medien
ist entsprechend groß. Daniel M.
aus Gifhorn soll seine kleine Tochter
Nadine misshandelt und nicht
gefüttert haben, bis sie 2002 im Alter
von nicht einmal zwei Jahren
starb. Die Mutter Susanne M. soll
das gewusst, aber nichts dagegen
unternommen haben.
Die Leiche ihrer Tochter verscharrten
die beiden nach eigenen
Angaben im Harz. Die Polizei hat
sie bis heute nicht gefunden. Weil
das Paar fürchtete, dass ihnen das
Jugendamt die übrigen drei Kinder
wegnimmt, erzählten sie niemandem
von der Tat. Gespenstisch: Die
Eltern zeugten ein weiteres Kind
und gaben ihm erneut den Namen
Nadine. Das Kind sollte die Identität
der toten Tochter annehmen.
Der Schwindel flog erst auf, als die
ältere Nadine zur Schule hätte angemeldet
werden müssen.
Eltern verbergen ihr Gesicht
Da Gifhorn zum Bezirk des Landgerichts
Hildesheim gehört, wird
der Fall seit Dienstag in Hildesheim
von Richter Ulrich Pohl verhandelt.
Der Prozessauftakt gerät für die angeklagten
Eltern zum Spießrutenlauf.
Vor dem Saal 134 wartet ein
Pulk aus Journalisten. Kameras und
Scheinwerfer richten sich auf die
30-jährige Mutter und den 32-jährigen Vater, als diese sich den
Weg zur Anklagebank bahnen. Daniel
M. hat seine Schirmmütze tief
ins Gesicht gezogen, Susanne M.
versucht, ihr Gesicht unter einer
weiten Kapuze zu verbergen.
Vor der angeklagten Mutter hat
ihr Verteidiger einen Schutzwall
aus Aktenordnern aufgebaut. Als
die Kameraleute den Saal verlassen
haben, bittet Staatsanwalt Wolfgang
Scholz darum, die Ordner zur
Seite zu schieben, damit er die Angeklagte
sehen kann.
Viel zu sehen gibt es nicht. Als
Scholz die Anklage verliest, bleiben
Susanne M. und ihr Mann regungslos.
Der Staatsanwalt wirft Daniel M.
vor, dass er Nadine mit nackten
Füßen auf eine glühendheiße Herdplatte
gestellt, mehrfach geschlagen
und regelrecht verhungern lassen
habe. Sein Motiv: Er sei offenbar davon
ausgegangen, dass die Tochter
nicht von ihm stamme, sondern aus
einer Affäre seiner Frau. Diese sei
laut Anklage mitschuldig, weil sie
nichts unternommen habe, die Gewalt
von dem wehrlosen Kind abzuwenden
"und dadurch sein Leben zu
retten". Bei einer Verurteilung droht
beiden jeweils eine Haftstrafe zwischen
drei und 15 Jahren.
Die Eltern bestreiten die Taten.
Auf Fragen wollen sie nicht antworten,
dafür lassen sie von ihren
Anwälten Erklärungen verlesen, die
inhaltlich weitgehend übereinstimmen.
Im Januar 2003 sei Nadine
vom Hochbett gefallen, jedenfalls
habe sie plötzlich geschrien. Ein
Unfall. Die Eltern untersuchen ihr
Kind, können aber nichts feststellen
und bringen es wieder ins Bett.
Am nächsten Morgen weckt Susanne
M. ihren Mann mit den Worten:
"Ich glaube, Nadine lebt nicht
mehr." Daniel M. habe versucht, seine
Tochter wiederzubeleben. Vergeblich.
Die Eltern legen sie wieder
ins Bett, stellen Kerzen in ihr Fenster.
Sie wollten laut der schriftlichen
Erklärung des Vaters "eine Atmosphäre
des Abschieds und der
Trauer" schaffen. Vier Tage liegt
Nadine aufgebahrt in ihrem Zimmer,
"dann roch es komisch". Da sei
der Entschluss gefallen, das Kind zu
begraben. "Aus Sorge, dass uns das
Jugendamt die übrigen Kinder wegnehmen
würde, haben wir den Unfall
verschwiegen. Das war sicherlich
ein Fehler", liest Rechtsanwalt
Michael Ebeling im Auftrag von Daniel
M. vor.
Und weiter: "Die Trauer um unsere
Tochter war unendlich groß. Sie
hat ein schrecklich großes Loch
hinterlassen." Deshalb wollten die
Eltern wieder eine neue Nadine haben.
Susanne M. bringt sie im November
2003 bei einer Hausgeburt
zur Welt, die "neue Nadine" wird
nicht beim Standesamt gemeldet.
Sie habe sogar ähnliche Charakterzüge
wie die tote Nadine gehabt,
heißt es in der Erklärung des Vaters.
"Wir sind froh, dass uns Gott eine
neue Nadine geschenkt hat."
Lehrerin wird misstrauisch
Als die Eltern bei einer Voruntersuchung
für die Einschulung statt
der älteren Nadine die Dreijährige
präsentieren, wird die Lehrerin misstrauisch
und schaltet das Gesundheitsamt
ein. Ungefähr zu der Zeit
vertraut sich Susanne M. auch ihrer
Freundin Melanie J. an. Diese geht
sofort zur Polizei und gilt jetzt in
Hildesheim als Hauptbelastungszeugin.
Susanne M. habe ihr von
Problemen mit ihrem Mann erzählt,
auch von den Misshandlungen, die
er Nadine zugefügt haben soll.
Richter Ulrich Pohl steht ein
schwieriger Prozess bevor. Die Leiche,
die Aufschluss über den genauen
Todeszeitpunkt und die Todesursache
geben könnte, wird
vielleicht nie gefunden. Die Eltern
wollen nicht aussagen. Bleiben also
nur Indizien und Zeugenaussagen.
Zwölf Prozesstage sind angesetzt,
46 Zeugen und drei Sachverständige
sollen gehört werden. So lange
werden die angeklagten Eltern in
Hildesheim im grellen Licht der Öffentlichkeit
stehen.
(erschienen im Kehrwieder am Sonntag am 18. März 2007)
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