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"Ich will es auch nie wieder machen"
Ein normaler Tag am Magdeburger Amtsgericht
Von Lothar Veit
MAGDEBURG. An Dienstagen ist an Amtsgerichten häufig Fließbandarbeit angesagt. Im
Halbstundentakt werden die kleinen und mittleren Fische abgeurteilt, die
sich im Straßenverkehr, im Kaufhaus oder gegenüber ihren Mitmenschen nicht
gesetzestreu zu benehmen wissen. Die Volksstimme hat einen ganz normalen
Dienstag am Magdeburger Amtsgericht beobachtet.
"Kommen Sie mal nach vorn!" Der Ton von Richterin Nolte klingt
streng. Der Angeklagte geht nach vorn und soll der Richterin erklären, was
ein Hobelmesser ist. Die Richterin muss schließlich genau informiert sein,
wenn es ein Verbrechen aufzuklären gilt. Es geht um vier gestohlene
Hobelmesser im Wert von 18,94 Euro.
An der Aufklärung der Tat sind an diesem Morgen im Magdeburger Amtsgericht
fünf Menschen beteiligt: Die Richterin, eine Staatsanwältin, eine
Gerichtsdienerin, ein Angeklagter, ein Zeuge. Ein Anwalt ausnahmsweise nicht
- der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst und kann das auch selber
sagen.
Der Zeuge ist Detektiv in einem Baumarkt. Die Richterin fragt seine
Personalien ab, ohne ihn anzusehen. "Woran erkennt man einen Dieb?", fragt
sie dann den Zeugen. "Die meisten gucken nervös von links nach rechts", sagt
der Detektiv. "War das bei dem Angeklagten auch so?", bohrt die Richterin
nach. "Ich weiß es nicht."
Der Angeklagte behauptet, dass er die Hobelblätter, die der Detektiv in
seiner Tasche gefunden hat, von zu Hause mitgebracht hat. Die Richterin:
"Das sagen sie alle." Der Angeklagte: "Ob ich nun Hobelblätter in der Tasche
gehabt hätte oder einen Zollstock - der wollte das durchziehen." Mit "der"
meint er den Detektiv, der seiner Ansicht nach unter Erfolgsdruck steht. Die
Richterin schaut in ihre Akten und fragt den Zeugen: "Hat es auf dem
Parkplatz nicht noch einen Streit zwischen Ihnen gegeben?" - "An Details
kann ich mich nicht mehr erinnern", sagt der Zeuge.
"Die Aussage des Zeugen war logischer"
25 Minuten nach Beginn der Verhandlung wird die Richterin in ihrer
Urteilsbegründung sagen, dass sie die Ausführungen des Zeugen für logischer
hält als die des Angeklagten. Das habe im Übrigen nichts damit zu tun, dass
der Zeuge schon öfter glaubhaft ausgesagt habe. Das Urteil: Der Angeklagte
ist des Diebstahls von vier Hobelmessern im Wert von 18,94 Euro schuldig.
Das Strafmaß: Eine Verwarnung mit zweijähriger Bewährungsfrist. Jeder
Wohnortwechsel muss gemeldet werden. Erst bei Verstoß gegen die
Bewährungsauflagen wird eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen à 25 Euro
fällig. "Tagessatz" bedeutet, dass man wahlweise auch 15 Tage im Knast
verbringen darf.
Nachdem die Tür hinter dem Angeklagten und dem Zeugen ins Schloss gefallen
ist, atmet Richterin Nolte durch: "So", sagt sie, "10.30 Uhr, nächste
Sache." Seit 8.30 Uhr sitzt sie hinter ihrem mächtigen Tisch. In dieser Zeit
hat sie schon fünf Fälle verhandelt. Vier folgen an diesem Tag noch. Wie mag
sich das Weltbild eines Menschen verändern, wenn man jeden Tag Artgenossen
vor sich hat, die mit Recht und Gesetz, mit ihren Mitmenschen und sich
selbst nicht klarkommen?
Zum Beispiel der Möbelhändler, der nach einem Auffahrunfall Fahrerflucht
begangen hat. Der Täter ist geständig, das Strafmaß milde. Nachdem der Fall
beendet ist, beugt sich die Richterin zur Gerichtsdienerin vor: "Natürlich
war er auch besoffen, aber das lässt sich nicht beweisen."
Die Richterin wirkt bei solchen Sätzen nicht resigniert, sie sieht ihren Job
realistisch. Die Fälle wiederholen sich. Wenn die Staatsanwältin die
Anklageschrift in bizarrstem Juristendeutsch schneller und unbetonter
vorliest als den Satz "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte...",
weiß man, dass niemand zuhört. Die Richterin hat den Text in den Akten, der
Anwalt ebenso und der Täter weiß ungefähr, was er gemacht hat und was nicht.
Im Saal des Amtsgerichtes arbeiten die vermeintlichen Kontrahenten an diesem
Tag zusammen. Zwischen Richterin, Staatsanwältin und dem jeweiligen
(Pflicht-)Verteidiger gibt es keine Rivalitäten, einzig bei der Höhe des
Strafmaßes wird gelegentlich unterschiedlich akzentuiert.
"Mein Mandant will noch was sagen"
Die Mandanten folgen in aller Regel willig den Vorschlägen ihres Anwalts.
Wie der 22-jährige Arbeiter, der einen Kollegen verprügelt hat, und, wo er
schon mal da ist, auch gleich wegen sechs Diebstahlsdelikten zur
Rechenschaft gezogen wird. Zuerst die Körperverletzung. "Mein Mandant will
noch was sagen", sagt der Anwalt. Der Mandant soll sagen wollen: "Ich
entschuldige mich, es soll nicht wieder vorkommen." Er sagt es, und der
Kollege nimmt die Entschuldigung an. Reue mindert das Strafmaß.
Dann die Diebstähle. Die Richterin redet auf den 22-Jährigen ein: "Sie
wissen, dass Diebstahl verboten ist." Der Angeklagte: "Ja, ich will es auch
nie wieder machen." Mit den Leuten, die ihn dazu angestiftet hätten, will er
ebenfalls nie wieder was zu tun haben. Einen kurzen Moment später grinst er
unsicher zu seinem Kumpel hinüber, der im Publikum sitzt.
"So ein mildes Urteil bekommen Sie nie wieder", mahnt die Richterin noch
einmal. "Wenn Sie erneut erwischt werden, landen Sie wieder bei mir. Und ich
erinnere mich an Sie." - "Das ist nicht so gut", zeigt sich der Angeklagte
einsichtig. Die Richterin sagt es zwar nicht, aber vermutlich rechnet sie
damit, dass sie sich bald erinnern wird.
(erschienen in der Schönebecker Volksstimme am 25. Juli 2003)
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