"Ich will es auch nie wieder machen"

Ein normaler Tag am Magdeburger Amtsgericht

Von Lothar Veit

Foto: Archiv Volksstimme MAGDEBURG. An Dienstagen ist an Amtsgerichten häufig Fließbandarbeit angesagt. Im Halbstundentakt werden die kleinen und mittleren Fische abgeurteilt, die sich im Straßenverkehr, im Kaufhaus oder gegenüber ihren Mitmenschen nicht gesetzestreu zu benehmen wissen. Die Volksstimme hat einen ganz normalen Dienstag am Magdeburger Amtsgericht beobachtet.

"Kommen Sie mal nach vorn!" Der Ton von Richterin Nolte klingt streng. Der Angeklagte geht nach vorn und soll der Richterin erklären, was ein Hobelmesser ist. Die Richterin muss schließlich genau informiert sein, wenn es ein Verbrechen aufzuklären gilt. Es geht um vier gestohlene Hobelmesser im Wert von 18,94 Euro.

An der Aufklärung der Tat sind an diesem Morgen im Magdeburger Amtsgericht fünf Menschen beteiligt: Die Richterin, eine Staatsanwältin, eine Gerichtsdienerin, ein Angeklagter, ein Zeuge. Ein Anwalt ausnahmsweise nicht - der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst und kann das auch selber sagen.

Der Zeuge ist Detektiv in einem Baumarkt. Die Richterin fragt seine Personalien ab, ohne ihn anzusehen. "Woran erkennt man einen Dieb?", fragt sie dann den Zeugen. "Die meisten gucken nervös von links nach rechts", sagt der Detektiv. "War das bei dem Angeklagten auch so?", bohrt die Richterin nach. "Ich weiß es nicht."

Der Angeklagte behauptet, dass er die Hobelblätter, die der Detektiv in seiner Tasche gefunden hat, von zu Hause mitgebracht hat. Die Richterin: "Das sagen sie alle." Der Angeklagte: "Ob ich nun Hobelblätter in der Tasche gehabt hätte oder einen Zollstock - der wollte das durchziehen." Mit "der" meint er den Detektiv, der seiner Ansicht nach unter Erfolgsdruck steht. Die Richterin schaut in ihre Akten und fragt den Zeugen: "Hat es auf dem Parkplatz nicht noch einen Streit zwischen Ihnen gegeben?" - "An Details kann ich mich nicht mehr erinnern", sagt der Zeuge.

"Die Aussage des Zeugen war logischer"

25 Minuten nach Beginn der Verhandlung wird die Richterin in ihrer Urteilsbegründung sagen, dass sie die Ausführungen des Zeugen für logischer hält als die des Angeklagten. Das habe im Übrigen nichts damit zu tun, dass der Zeuge schon öfter glaubhaft ausgesagt habe. Das Urteil: Der Angeklagte ist des Diebstahls von vier Hobelmessern im Wert von 18,94 Euro schuldig. Das Strafmaß: Eine Verwarnung mit zweijähriger Bewährungsfrist. Jeder Wohnortwechsel muss gemeldet werden. Erst bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen wird eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen à 25 Euro fällig. "Tagessatz" bedeutet, dass man wahlweise auch 15 Tage im Knast verbringen darf.

Nachdem die Tür hinter dem Angeklagten und dem Zeugen ins Schloss gefallen ist, atmet Richterin Nolte durch: "So", sagt sie, "10.30 Uhr, nächste Sache." Seit 8.30 Uhr sitzt sie hinter ihrem mächtigen Tisch. In dieser Zeit hat sie schon fünf Fälle verhandelt. Vier folgen an diesem Tag noch. Wie mag sich das Weltbild eines Menschen verändern, wenn man jeden Tag Artgenossen vor sich hat, die mit Recht und Gesetz, mit ihren Mitmenschen und sich selbst nicht klarkommen?

Zum Beispiel der Möbelhändler, der nach einem Auffahrunfall Fahrerflucht begangen hat. Der Täter ist geständig, das Strafmaß milde. Nachdem der Fall beendet ist, beugt sich die Richterin zur Gerichtsdienerin vor: "Natürlich war er auch besoffen, aber das lässt sich nicht beweisen."

Die Richterin wirkt bei solchen Sätzen nicht resigniert, sie sieht ihren Job realistisch. Die Fälle wiederholen sich. Wenn die Staatsanwältin die Anklageschrift in bizarrstem Juristendeutsch schneller und unbetonter vorliest als den Satz "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte...", weiß man, dass niemand zuhört. Die Richterin hat den Text in den Akten, der Anwalt ebenso und der Täter weiß ungefähr, was er gemacht hat und was nicht. Im Saal des Amtsgerichtes arbeiten die vermeintlichen Kontrahenten an diesem Tag zusammen. Zwischen Richterin, Staatsanwältin und dem jeweiligen (Pflicht-)Verteidiger gibt es keine Rivalitäten, einzig bei der Höhe des Strafmaßes wird gelegentlich unterschiedlich akzentuiert.

"Mein Mandant will noch was sagen"

Die Mandanten folgen in aller Regel willig den Vorschlägen ihres Anwalts. Wie der 22-jährige Arbeiter, der einen Kollegen verprügelt hat, und, wo er schon mal da ist, auch gleich wegen sechs Diebstahlsdelikten zur Rechenschaft gezogen wird. Zuerst die Körperverletzung. "Mein Mandant will noch was sagen", sagt der Anwalt. Der Mandant soll sagen wollen: "Ich entschuldige mich, es soll nicht wieder vorkommen." Er sagt es, und der Kollege nimmt die Entschuldigung an. Reue mindert das Strafmaß.

Dann die Diebstähle. Die Richterin redet auf den 22-Jährigen ein: "Sie wissen, dass Diebstahl verboten ist." Der Angeklagte: "Ja, ich will es auch nie wieder machen." Mit den Leuten, die ihn dazu angestiftet hätten, will er ebenfalls nie wieder was zu tun haben. Einen kurzen Moment später grinst er unsicher zu seinem Kumpel hinüber, der im Publikum sitzt.

"So ein mildes Urteil bekommen Sie nie wieder", mahnt die Richterin noch einmal. "Wenn Sie erneut erwischt werden, landen Sie wieder bei mir. Und ich erinnere mich an Sie." - "Das ist nicht so gut", zeigt sich der Angeklagte einsichtig. Die Richterin sagt es zwar nicht, aber vermutlich rechnet sie damit, dass sie sich bald erinnern wird.

(erschienen in der Schönebecker Volksstimme am 25. Juli 2003)

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