Wer sich selbständig machen möchte, bekommt dafür Geld

Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Ein Vergleich

Von Lothar Veit

SCHÖNEBECK. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist der Gedanke an die Selbständigkeit für manche ein Rettungsanker. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert angehende Existenzgründer mit zwei Programmen: dem Überbrückungsgeld und der Ich-AG. Die Volksstimme stellt beide Modelle vor.

Während es das Überbrückungsgeld schon seit mehreren Jahren gibt, ist die so genannte Ich-AG eine Neuerfindung aus dem Hartz-Konzept. Beide Varianten werden im Landkreis Schönebeck bereits praktiziert, weiß Dr. Marion Emmer, Leiterin des Schönebecker Arbeitsamtes, zu berichten: "Im Jahr 2002 wurde in rund 100 Fällen das Überbrückungsgeld gezahlt, und für die Ich-AG liegen in diesem Jahr etwa 40 Anträge vor."

In beiden Fällen muss, wie könnte es anders sein, vorab ein Antrag gestellt werden. Doch es gibt auch gravierende Unterschiede zwischen den Förderprogrammen. Wer Überbrückungsgeld beziehen möchte, muss bereits ein Geschäftsmodell in der Tasche haben, das von einer "fachkundigen Stelle" auf seine Tragfähigkeit überprüft wird. Eine solche Stelle kann die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, ein Unternehmensberater oder eine Bank sein. Ohne eine derartige Bestätigung hat der Antrag keine Chance, da das Überbrückungsgeld lediglich eine "Kann-Leistung" des Arbeitsamtes ist.

Anders die Ich-AG, auf die es einen Rechtsanspruch gibt. Voraussetzung ist allerdings, wie beim Überbrückungsgeld, dass der Antragsteller Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld oder eine andere so genannte "Entgeltersatzleistung" bezieht oder beziehen dürfte. Und diesen Anspruch wiederum hat man nur, wenn man mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat. Schulabgänger oder junge Menschen, die frisch von der Uni kommen, sind also von beiden Fördermodellen ausgeschlossen.

Wenn all diese Hürden genommen sind, können Existenzgründer von den Förderungen profitieren. Das Überbrückungsgeld wird längstens ein halbes Jahr gezahlt. Die monatliche Summe entspricht der zuletzt bezogenen Entgeltersatzleistung plus einem Zuschlag von 68,5 Prozent für die Sozialversicherung.

Wer also beispielsweise 720 Euro Arbeitslosengeld erhalten würde, käme nach einem halben Jahr Förderdauer auf rund 7.200 Euro. Zum Vergleich: Der Gründer einer Ich-AG erhält diese Summe nach einem Jahr Förderung und könnte nach Ablauf der Förderhöchstdauer insgesamt 14.400 Euro Zuschuss erhalten.

Dafür darf das jährliche Einkommen 25.000 Euro nicht übersteigen, was bei den in der Regel hohen Anfangsinvestitionen allerdings auch selten eintreten dürfte. Wer mehr verdient, kommt nicht mehr in den Genuss der Ich-AG-Förderung, da der Antrag jährlich neu gestellt werden muss. Zurückzahlen muss er allerdings auch nichts.

Der Gründer einer Ich-AG darf - im Gegensatz zum Überbrückungsgeld - keine Arbeitnehmer beschäftigen; außer mithelfende Familienangehörige, weshalb das Arbeitsamt auch von Familien-AG spricht. Der große Vorteil der Ich-AG besteht aber darin, dass man seine Geschäftsidee keiner Prüfung unterziehen muss - man kann, salopp gesagt, einfach beschließen, dass man selbständig sein möchte.

Abschließend sei noch auf die Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass man nur eine von beiden Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen und nicht etwa beide kombinieren kann. Wer sich gezielter beraten lassen möchte, sollte die Sprechstunden des Bildungswerkes der Wirtschaft Sachsen-Anhalt (BWSA) beim Arbeitsamt Schönebeck nutzen (siehe Info-Kasten).

Existenzgründung im Überblick
>> Überbrückungsgeld: Es muss vorab ein Antrag gestellt werden. Eine Institution entscheidet über die Tragfähigkeit der Existenzgründung. Das Überbrückungsgeld wird für maximal sechs Monate geleistet und orientiert sich an der zuletzt bezogenen Entgeltersatzleistung.
>> Ich-AG/Familien-AG: Es muss vorab ein Antrag gestellt werden. Das Konzept für die Existenzgründung wird nicht erfragt und bewertet. Der Zuschuss wird für maximal drei Jahre geleistet und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Im 1. Förderjahr beträgt die Höhe des Zuschusses 600 Euro monatlich, im 2. Jahr 360 Euro und im 3. Jahr 240 Euro. Das jährliche Arbeitseinkommen darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
>> Beratung für Existenzgründer bietet das Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt (BWSA) an. Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat bietet die BWSA im Arbeitsamt Schönebeck, Raum 247, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr eine Sprechstunde an.

(erschienen in der Schönebecker Volksstimme am 8. Juli 2003)

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