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Wer sich selbständig machen möchte, bekommt dafür Geld
Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Ein Vergleich
Von Lothar Veit
SCHÖNEBECK. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist der Gedanke an die Selbständigkeit
für manche ein Rettungsanker. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert angehende
Existenzgründer mit zwei Programmen: dem Überbrückungsgeld und der Ich-AG.
Die Volksstimme stellt beide Modelle vor.
Während es das Überbrückungsgeld schon seit mehreren Jahren
gibt, ist die so genannte Ich-AG eine Neuerfindung aus dem Hartz-Konzept.
Beide Varianten werden im Landkreis Schönebeck bereits praktiziert, weiß Dr.
Marion Emmer, Leiterin des Schönebecker Arbeitsamtes, zu berichten: "Im Jahr
2002 wurde in rund 100 Fällen das Überbrückungsgeld gezahlt, und für die
Ich-AG liegen in diesem Jahr etwa 40 Anträge vor."
In beiden Fällen muss, wie könnte es anders sein, vorab ein Antrag gestellt
werden. Doch es gibt auch gravierende Unterschiede zwischen den
Förderprogrammen. Wer Überbrückungsgeld beziehen möchte, muss bereits ein
Geschäftsmodell in der Tasche haben, das von einer "fachkundigen Stelle" auf
seine Tragfähigkeit überprüft wird. Eine solche Stelle kann die Industrie-
und Handelskammer, die Handwerkskammer, ein Unternehmensberater oder eine
Bank sein. Ohne eine derartige Bestätigung hat der Antrag keine Chance, da
das Überbrückungsgeld lediglich eine "Kann-Leistung" des Arbeitsamtes ist.
Anders die Ich-AG, auf die es einen Rechtsanspruch gibt. Voraussetzung ist
allerdings, wie beim Überbrückungsgeld, dass der Antragsteller
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld oder eine andere so
genannte "Entgeltersatzleistung" bezieht oder beziehen dürfte. Und diesen
Anspruch wiederum hat man nur, wenn man mindestens ein Jahr
versicherungspflichtig gearbeitet hat. Schulabgänger oder junge Menschen,
die frisch von der Uni kommen, sind also von beiden Fördermodellen
ausgeschlossen.
Wenn all diese Hürden genommen sind, können Existenzgründer von den
Förderungen profitieren. Das Überbrückungsgeld wird längstens ein halbes
Jahr gezahlt. Die monatliche Summe entspricht der zuletzt bezogenen
Entgeltersatzleistung plus einem Zuschlag von 68,5 Prozent für die
Sozialversicherung.
Wer also beispielsweise 720 Euro Arbeitslosengeld erhalten würde, käme nach
einem halben Jahr Förderdauer auf rund 7.200 Euro. Zum Vergleich: Der Gründer
einer Ich-AG erhält diese Summe nach einem Jahr Förderung und könnte nach
Ablauf der Förderhöchstdauer insgesamt 14.400 Euro Zuschuss erhalten.
Dafür darf das jährliche Einkommen 25.000 Euro nicht übersteigen, was bei den
in der Regel hohen Anfangsinvestitionen allerdings auch selten eintreten
dürfte. Wer mehr verdient, kommt nicht mehr in den Genuss der
Ich-AG-Förderung, da der Antrag jährlich neu gestellt werden muss.
Zurückzahlen muss er allerdings auch nichts.
Der Gründer einer Ich-AG darf - im Gegensatz zum Überbrückungsgeld - keine
Arbeitnehmer beschäftigen; außer mithelfende Familienangehörige, weshalb das
Arbeitsamt auch von Familien-AG spricht. Der große Vorteil der Ich-AG
besteht aber darin, dass man seine Geschäftsidee keiner Prüfung unterziehen
muss - man kann, salopp gesagt, einfach beschließen, dass man selbständig
sein möchte.
Abschließend sei noch auf die Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass man
nur eine von beiden Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen und nicht etwa
beide kombinieren kann. Wer sich gezielter beraten lassen möchte, sollte die
Sprechstunden des Bildungswerkes der Wirtschaft Sachsen-Anhalt (BWSA) beim
Arbeitsamt Schönebeck nutzen (siehe Info-Kasten).
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